Rechtsanwalt Dr. Pinarak
Rechtsanwalt & Mediator & Avukat mit Anwaltszulassung in Deutschland und Türkei
Ihr Fachberater für deutsch-türkische Erbfälle - alles aus einer Hand
Expertise im deutsch-türkischen Recht
Herr Rechtsanwalt Dr. PINARAK beschäftigt sich bereits seit mehr als 20 Jahren mit dem deutsch-türkischen Recht. Bereits während des Jura-Studiums in Hannover absolvierte er die Wahlstation in Istanbul. Nach seiner Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Celle in Niedersachsen und der Kanzleigründung in Hannover wurde frühzeitig eine Spezialisierung im deutsch-türkischen Erbrecht anvisiert.
Zur Erlangung der Fachkenntnisse im Erbrecht wurde der Fachanwaltslehrgang für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt in Erbrecht“ besucht.
Herr Rechtsanwalt Dr. PINARAK bildet sich durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungslehrgängen für Erbrecht stetig fort und steht unmittelbar kurz vor der Erlangung der Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“.
Mediator (interkulturelles Mediationsverfahren)
Aufgrund seiner türkischen Herkunft, der mehrjährigen Aufenthalte und Schulbildung in der Türkei ist Herr Rechtsanwalt und Mediator Dr. PINARAK mit den kulturellen und sprachlichen Gegebenheiten in der Türkei bestens vertraut.
Diese Eigenschaft verleiht ihm zugleich die Fähigkeit, insbesondere in Verhandlungs- und Konfliktsituationen, mit menschlichen und landesspezifischen Besonderheiten der Beteiligten sorgfältig und förderlich umzugehen.
Insbesondere in erbrechtlichen Streitigkeiten, wo der Konfliktstoff emotional geladen ist, kann diese Zusatzqualifikation als Mediator neue perspektiven zur außergerichtlichen Beilegung der Erbstreitigkeit eröffnen und erheblich zur Kostenreduzierung beitragen.
Zusätzliche Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als Rechtsanwalt "Avukat" für türkisches Recht
Rechtsanwalt Dr. PINARAK ist zugleich als Rechtsanwalt türkischen Rechts bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als „Avukat“ zugelassen.
Rechtsanwalt & Avukat PINARAK ist somit befugt sowohl in Deutschland als auch in der Türkei die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ und „Avukat“ zu führen und kann in beiden Ländern als „vollwertiger“ Rechtsanwalt & Avukat für die Mandantschaft tätig werden und die Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich vertreten. Hierdurch entfällt die Erforderlichkeit, bei Abwicklung von Erbfällen in beiden Ländern mehrere Rechtsanwälte zu beauftragen.
Hierdurch können die Rechtsanwaltskosten erheblich reduziert werden.
Vereidigter Dolmetscher und Übersetzer
Rechtsanwalt Dr. PINARAK ist allgemein Beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die türkische Sprache beim Landgericht Hannover sowie allgemein Beeidigter Dolmetscher und Übersetzer für die deutsche Sprache beim 3. Notariat Kuşadası-Türkei.
Geprüfter Testamentsvollstrecker
Rechtsanwalt Dr. PINARAK hat erfolgreich die Lehrveranstaltung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker mit Abschlussprüfung (durchgeführt von der deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge – DVEV) bestanden und ist im Register der Testamentsvollstrecker des DVEV eingetragen.
Mitgliedschaften:
Mitgliedschaft bei der DVEV
Die Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) wurde im Jahr 1995 von Erbrechtspraktikern gegründet. Mit über 2.000 auf das Erbrecht spezialisierten Mitgliedern zählt sie zu den führenden Organisationen im Erbrecht in Deutschland.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht – Deutscher Anwaltsverein
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- Mail: anwalt@pinarak.de
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