Umschreibung der türkischen Nachlassimmobilie auf die Erben. Erklärt von Rechtsanwalt und Avukat Dr. Pinarak Ihr fachkundiger Berater im deutsch-türkischen Erbrecht
Was müssen die Erben unternehmen, wenn sie eine Immobilie in der Türkei geerbt haben
Wenn sich im Nachlass eine Immobilie (als unbewegliches Vermögen) in der Türkei befindet, stellt sich für die Erben die Frage, welche Schritte unternommen werden müssen.
Zunächst fallen unter dem Begriff der Immobilie sämtliche Vermögenswerte, die unbeweglich sind. Hierzu zählen Häuser, Wohnungen, Grundstücke sowie Ackerflächen. Diese Immobilien sind in der Türkei beim türkischen Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) registriert. Wer Eigentümer dieser Immobilie ist, ergibt sich aus dem Grundbuch (Tapu Kütüğü).
Wenn ein deutscher mit Grundbesitz in der Türkei außerhalb der Türkei (z.B. in Deutschland) verstirbt, werden die türkischen Behörden von den ausländischen Behörden nicht informiert. Verstirbt also ein Deutscher in Deutschland, werden die türkischen Behörden (z.B. das türkische Grundbuchamt) vom Todesfall nicht in Kenntnis gesetzt. Folglich bleibt die Immobilie weiterhin auf den Namen des Erblassers eingetragen, solange die Erben nicht von sich aus tätig werden und das Grundbuch berichtigen.
Die Grundbuchberichtigung - Berichtigung des türkischen Grundbuchs durch die Erben
Nach einem Erbfall muss das türkische Grundbuch von den Erben berichtigt werden. Damit das türkische Grundbuchamt die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall vornimmt, müssen die Erben gegenüber dem türkischen Grundbuchamt nachweisen.
Der Nachweis der Erbenstellung erfolgt durch die Vorlage eines beim türkischen Nachlassgerichts erteilten Erbscheins. Dieser Erbschein muss vom türkischen Gericht im Rahmen eines Erbscheinerteilungsverfahrens erlangt werden. Es handelt sich hierbei um ein gerichtliches Verfahren, wo die Erben durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen und Urkunden Ihre Erbenstellung gegenüber dem deutschen Gericht nachweisen müssen.
Nach der Erteilung des Erbscheins vom türkischen Nachlassgericht können die Erben unter Vorlage des türkischen Erbscheins und diversen weiteren Unterlagen beim Grundbuchamt den Antrag auf Berichtigung des Grundbuches und somit die Umschreibung auf die Erbengemeinschaft beantragen.
Ist die Umschreibung der Nachlassimmobilie auf die Erben zwingend erforderlich
Die Eigentumsverhältnisse, d.h. wer der Eigentümer der Immobilie ist, ergibt sich aus dem Grundbuch. Solange die Immobilie nach einem Erbfall nicht auf die Erben umgeschrieben ist, gilt der Erblasser aufgrund der Rechtsvermutung immer noch als Eigentümer der Immobilie (sogenannte öffentliche Glaube des Grundbuchs).
Solange die Immobilie nicht auf die Erben umgeschrieben ist, können die Erben über die Nachlassimmobilie nicht verfügen. Will der Erbe oder die Erbengemeinschaft die Nachlassimmobilie beispielsweise verkaufen, muss zunächst die Immobilie auf die Erben umgeschrieben sein. Erst danach können die Erben – sofern die weiteren Formalitäten erledigt sind – die Immobilie veräußern.
Wie lange dauert die Berichtigung des Grundbuchs und die Umschreibung der Nachlassimmobilie auf die Erben
Die Berichtigung des Grundbuchs, d.h. die Umschreibung der Nachlassimmobilie auf die Erben, ist ein förmliches Verfahren, dessen Einzelheiten und Ablauf in der türkischen Grundbuchordnung (Tapu Sicili Tüzüğü) geregelt sind.
Je nach Auslastung der Grundbuchämter dauert die Bearbeitung des Berichtigungsantrags und die Umschreibung der Nachlassimmobilie auf die Erbengemeinschaft bei türkischen Staatsangehörigen in der Regel wenige Tage oder Wochen.
Bei Beteiligung von Erben oder Erblassern mit ausländischer Staatsangehörigkeit treten jedoch häufig Schwierigkeiten auf, wodurch sich die Umschreibung der türkischen Nachlassimmobilie langwierig und kompliziert gestalten kann.
Etwaige Schwierigkeiten entstehen insbesondere dann, wenn die Daten der Erblasser im Grundbuch falsch oder unvollständig eingetragen sind, der vom türkischen Gericht ausgestellte Erbschein unvollständige oder unzureichende Daten enthält oder die dem Grundbuchamt vorgelegten Dokumente und Urkunden unzureichend sind.
Es muss beachtet werden, dass die türkischen Grundbuchämter zu den strengsten und bürokratischsten Behörden des Landes gehören. Unerfahrenheit der Erben kann in diesem Zusammenhang das Umschreibungsverfahren nicht selten um mehrere Monate, in einigen Fällen sogar um Jahre verzögern.
Solche Verzögerungen lassen sich vermeiden, wenn bereits zu Beginn der Abwicklung des Nachlasses (im Erbscheinerteilungsverfahren) professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird, um frühzeitig die richtigen Weichen zu stellen. Denn zeitliche Verzögerungen führen im Ergebnis vielfach dazu, dass über die Nachlassimmobilie nicht rechtzeitig verfügt (verkauft) werden kann und hierdurch Wertverluste entstehen können, da der türkische Immobilienmarkt sehr volatil ist.
Was wir als Kanzlei für Erbrecht für die Erben leisten können
Falls Sie eine Immobilie in der Türkei geerbt haben und die Nachlassimmobilie auf die Erbengemeinschaft umschreiben müssen, können wir Ihnen gerne hierbei behilflich sein. Bei einer Beauftragung würden wir sämtlichen gerichtlichen und grundbuchamtlichen Formalitäten erledigen, wodurch eine Anreise in die Türkei entbehrlich wird. Hierdurch können Sie sowohl Kosten als auch wertvolle Zeit sparen.
Die Informationen und die Ausführungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen nur die männliche Form verwendet.



