Immobilie in der Türkei geerbt – was ist jetzt zu tun?
Wer eine Immobilie in der Türkei geerbt hat, steht häufig vor der Frage, welche Schritte nun erforderlich sind. Gerade bei Erbfällen mit Bezug zu Deutschland und zur Türkei müssen erbrechtliche, grundbuchrechtliche und steuerliche Fragen geklärt werden.
Nachfolgend geben wir einen kurzen Überblick über die immer wieder aufkommenden Fragen im Zusammenhang mit Nachlassimmobilien in der Türkei.
Häufige Fragen zur geerbten Immobilie in der Türkei
Zunächst sollte geklärt werden, wer Erbe geworden ist und welches Erbrecht auf den Erbfall Anwendung findet. Anschließend sind regelmäßig die erforderlichen Nachweise über die Erbenstellung zu beschaffen. Für die Umschreibung einer in der Türkei belegenen Immobilie wird in der Regel ein türkischer Erbschein (mirasçılık belgesi / veraset ilamı) benötigt.
Für die Umschreibung einer Nachlassimmobilie im türkischen Grundbuch ist grundsätzlich ein entsprechender Nachweis der Erbenstellung erforderlich. Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann die Beantragung eines türkischen Erbscheins notwendig sein. Ob und welches Verfahren erforderlich ist, hängt vom konkreten Erbfall ab.
Ein deutscher Erbschein kann nicht ohne Weiteres einem türkischen Erbschein gleichgestellt werden. Gerade bei Immobilienvermögen in der Türkei muss geprüft werden, welche Nachweise die türkischen Behörden und Gerichte für die Feststellung der Erbenstellung verlangen.
Für Immobilien in der Türkei gilt das türkische Erbrecht.
Ja. Ist der verstorbene Eigentümer weiterhin im türkischen Grundbuch (Tapu) eingetragen, muss die Immobilie auf den oder die Erben umgeschrieben werden, d.h. das Grundbuch muss berichtigt werden. Denn nach dem Erbfall ist der Erblasser nicht mehr Eigentümer. Das Eigentum geht kraft Gesetzes auf die Erben über. Für die Umschreibung (Grundbuchberichtigung) sind einige rechtlichen Schritte und Nachweise, wie z.B. Vorlage eines türkischen Erbscheins, erforderlich.
Der Erwerb von Vermögen durch Erbschaft in der Türkei löst – wie in Deutschland auch – erbschaftsteuerliche Pflichten auslösen. Regelmäßig ist daher die türkische Erbschaftsteuererklärung abzugeben.
Nicht zwingend. Ob eine persönliche Anwesenheit erforderlich oder sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Viele Schritte der Nachlassabwicklung können aufgrund einer entsprechenden Vollmacht durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Vor einem Verkauf müssen zunächst die erbrechtlichen und grundbuchrechtlichen Voraussetzungen geklärt werden. Zunächst muss durch Vorlage des Erbscheins die Erbfolge nachgewiesen und das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden. Sodann muss dir Erbschaftssteuererklärung abgegeben und die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom türkischen Finanzamt besorgt werden. Anschließend kann die Immobilie grundsätzlich verkauft werden.
Bei mehreren Erben stehen Entscheidungen über die Immobilie grundsätzlich nicht einem einzelnen Erben allein zu. Die Erben müssen sich daher darüber verständigen, ob die Immobilie beispielsweise behalten, verkauft oder von einem Miterben übernommen werden soll.
Kommt eine einvernehmliche Auseinandersetzung nicht zustande, können gerichtliche Maßnahmen erforderlich werden. In der Türkei kommt insbesondere ein Verfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft (ortaklığın giderilmesi) in Betracht. Dieses kann letztlich zu einer Verwertung der Immobilie führen.
Grundsätzlich bestehen Möglichkeiten, eine geerbte Beteiligung an einer Immobilie auf einen anderen Erben zu übertragen.
Die benötigten Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Typischerweise können insbesondere Sterbeurkunden, Personenstandsurkunden, Nachweise über die Erbenstellung, Testamente, Ausweisdokumente und Vollmachten erforderlich sein. Ausländische Dokumente müssen gegebenenfalls mit Apostille versehen und in die türkische Sprache übersetzt werden.
Die Dauer hängt erheblich vom Einzelfall ab. Entscheidend ist insbesondere, ob die Erbenstellung bereits geklärt ist, ein gerichtliches Verfahren erforderlich wird, sämtliche Personenstandsurkunden vorliegen. Für die zügige Erteilung des Erbscheins ist die vollständige Einreichung der erforderlichen Dokumente und Nachweise entscheidend. Allerdings hängt die Erteilung des gerichtlichen Erbscheins von der Auslastung der Gerichte ab. Gerade bei ausländischen Beteiligten spielt nicht selten auch die Erfahrung der Richterschaft eine Rolle.


